Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden –  das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Weil Angehörige dies allein zumeist nicht leisten können, suchen sie nach praktikablen Lösungen mit Unterstützung durch Dritte.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann ein EU-Bürger in einem Privathaushalt ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden.
  • Alternativ können ausländische Unternehmen ihre Mitarbeiter in einen deutschen Haushalt entsenden. Dabei helfen Vermittlungsagenturen.
  • Bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht.
  • Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

 

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