Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt  vor unerlaubten Anrufen der Firma Pflegeservice Smart. Die Firma  bietet Haushalten mit pflegedürftigen Menschen Unterstützung dabei  an, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Selbst wenn das  Angebot am Telefon abgelehnt wurde, erhalten die Betroffenen kurze  Zeit später eine Auftragsbestätigung und sollen eine Servicegebühr  über 129 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale rät, die Gebühr nicht  zu bezahlen und die unzulässigen Anrufe bei der Bundesnetzagentur  zu melden. 

„Der Ablauf ist immer ähnlich“, so Silke Lachenmaier, Juristin bei der  Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Betroffenen werden am  Telefon mit ihrem Namen angesprochen. Meist ist bekannt, dass im  Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt.“ Es folgt ein Gespräch  über die Leistungen der Pflegeversicherung. Dann bietet die Firma an, die Haushalte dabei zu unterstützen, ihre Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, folgt kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung mit  der Bitte, die Servicegebühr für den angeblichen Auftrag zu bezahlen.  „Wer das Angebot am Telefon abgelehnt hat, hat keinen Vertrag  abgeschlossen und muss auch nichts bezahlen“, so Lachenmaier. Sie rät Betroffenen rein vorsorglich, innerhalb von 14 Tagen von ihrem  gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Musterbrief finden Sie hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/vertraege-reklamation