Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unerlaubten Anrufen der Firma Pflegeservice Smart. Die Firma bietet Haushalten mit pflegedürftigen Menschen Unterstützung dabei an, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Selbst wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, erhalten die Betroffenen kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung und sollen eine Servicegebühr über 129 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale rät, die Gebühr nicht zu bezahlen und die unzulässigen Anrufe bei der Bundesnetzagentur zu melden.
„Der Ablauf ist immer ähnlich“, so Silke Lachenmaier, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Betroffenen werden am Telefon mit ihrem Namen angesprochen. Meist ist bekannt, dass im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt.“ Es folgt ein Gespräch über die Leistungen der Pflegeversicherung. Dann bietet die Firma an, die Haushalte dabei zu unterstützen, ihre Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, folgt kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung mit der Bitte, die Servicegebühr für den angeblichen Auftrag zu bezahlen. „Wer das Angebot am Telefon abgelehnt hat, hat keinen Vertrag abgeschlossen und muss auch nichts bezahlen“, so Lachenmaier. Sie rät Betroffenen rein vorsorglich, innerhalb von 14 Tagen von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Musterbrief finden Sie hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/vertraege-reklamation
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