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Personen ab Pflegegrad 2, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Mit dieser finanziellen Unterstützung können sie sich bei Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern erkenntlich zeigen. Im Jahr 2024 beträgt das Pflegegeld, abhängig vom Pflegegrad, zwischen 332 und 947 Euro. Ab dem Jahr 2025 wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent angehoben, wodurch die Beträge auf 347 bis 990 Euro steigen – ein Plus von 15 bis 43 Euro.


Pflegegeldbeträge 2024 / 2025 (gerundet):
Pflegegrad 1 = kein Anspruch / kein Anspruch
Pflegegrad 2 = 332 Euro / 347 Euro
Pflegegrad 3 = 573 Euro / 599 Euro
Pflegegrad 4 = 765 Euro / 799 Euro
Pflegegrad 5 = 947 Euro / 990 Euro

Freie Verwendung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Es unterliegt keiner Zweckbindung und muss daher nicht nachweislich für bestimmte Leistungen verwendet werden. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass Pflegebedürftige frei entscheiden können, wie sie das Geld entsprechend ihrer Bedürfnisse einsetzen möchten.
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