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Verkauf und Montage von Treppenliften sind als Werkverträge anzusehen und können, wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung des Kunden erfolgte, daher 14 Tage widerrufen werden. Unternehmen hatten in der Vergangenheit dieses Widerrufsrecht häufig mit Verweis auf eine Sonderanfertigung verweigert. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20. Oktober 2021.

Tipp:
Nutzen Sie vor dem Einbau eines Treppenliftes eine neutrale Wohnberatung vor Ort, wie sie etwa der Sozialverband VdK oder die Verbraucherzentralen anbieten.

www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/bghurteil-widerrufsrecht-gilt-auch-bei-montage-von-treppenliften-66132