Der VdK begrüßt, dass die Begleitung von Menschen mit einer Behinderung und deren Assistenzbedarf im Krankenhaus endlich geregelt ist. „Es ist wichtig, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird. Somit wird die Gesundheitsversorgung in diesem Land auch für Menschen mit komplexen Behinderungen zugänglich. Das hilft ihnen sehr. Der Petitionsausschuss hatte diese Regelung schon lange angeregt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Menschen, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, brauchen in ihrem Heilungsprozess dringend eine vertraute Person, die sie unterstützt“, so Bentele weiter.
Aus Sicht der VdK-Präsidentin kann das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz, das in der kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden wird, nur der Anfang sein. Die neue Bundesregierung müsse auch für Menschen mit Demenz einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung schaffen: „Für diese Menschen muss die nächste Regierung dringend eine Lösung finden. Denn Menschen mit Demenz kommen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht. Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, haben sie Angst und fühlen sich verloren. Sie können den Ärzten oft nicht folgen.“ Für diese Menschen sei die Begleitung im Krankenhaus der Schlüssel, um gesund zu werden.
Ein Änderungsantrag zum Tierarzneimittelgesetz sieht einen Krankengeldanspruch für Angehörige oder Vertrauenspersonen vor, die Menschen mit schweren Behinderung im Krankenhaus begleiten. Die Kostenübernahme war seit Jahren ungeklärt. Der VdK hatte sich für die nun beschlossene Regelung stark gemacht. „Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zurecht die Kosten für die Begleitung von Kindern. Es ist richtig, dass diese Regelung ausgeweitet wurde auf Menschen mit Behinderungen.“ Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die zu begleitende Person Leistungen aus der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht.
Quelle:
Vdk Deutschland
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