Bayerisches Landessozialgericht bestätigt Sichtweise des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.: Teilrenten für pflegende Angehörige wurden oft zu gering bemessen.
Rentner, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, und damit ihre Rentenansprüche weiter erhöhen können, sollten dringend auf ihren Rentenbescheid schauen. In den allermeisten Fällen werden sie feststellen, dass ihre Teilrente bisher zu gering ausgefallen ist. Wer statt der vollen Rente nur eine Teilrente bezieht, ist als pflegender Rentner weiter rentenversichert und erhält zusätzliche Rentenpunkte. Das zahlt sich bei der Altersrente fast immer aus.
Diese Teilrente wurde bisher von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit maximal 99 % bewilligt.
„Das ist aber zu wenig“, sagt Harald Teschner, Rentenberater aus München und Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. „Wir hatten für meine Mandantin die ‚höchstmögliche Teilrente‘ beantragt. Also hätten 99,99 % ausgezahlt werden müssen. Das wurde uns vom Sozialgericht München auch bestätigt.“
Die DRV sah das anders und ging in Berufung. Das Bayerische Landessozialgericht hat sich allerdings der Sichtweise der Rentenberater vollständig angeschlossen und im Sinne des ursprünglichen Antrags entschieden.
Sinngemäß sagte der vorsitzende Richter: Die Behörde habe sich ‚verrannt‘, das Gesetz sei in diesem Punkt eindeutig. Dort ist nämlich lediglich ein Mindestwert von 10 % genannt, aber kein Höchstwert. Eine Revision wurde deshalb auch nicht zugelassen. Künftig müssen Betroffene bei der Teilrente also nur noch auf 0,01 % verzichten und nicht mehr auf einen vollen Prozentpunkt.
Knapp 1 % mehr – und das soll sich lohnen?
Wenn es am Monatsende auf jeden Cent ankommt, dürfte das kaum eine Frage sein.
Ein Beispiel:
Die durchschnittliche Altersrente von Frauen liegt – bei etwa 866 Euro. Eine pflegende Rentnerin mit dieser Rente müsste also eigentlich jeden Monat rund 8,60 Euro mehr bekommen, als ihr die DRV zugesteht.
Für die Rentenexperten des Bundesverbands steht allerdings noch ein anderer Aspekt im Fokus – nämlich, dass Betroffene die höchstmögliche Teilrente überhaupt erst erstreiten mussten.
„Wir hoffen sehr, dass pflegende Angehörige die höchstmögliche Teilrente künftig ohne großen Aufwand erhalten“, betont Teschner. „Das wäre fast noch wichtiger, denn die haben, weiß Gott, genug andere Sorgen.“.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Quelle:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Kontakt: www.rentenberatung-uebel.de
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